Carport Baugenehmigung
Ein Carport ist eine praktische und oft kostengünstige Alternative zur Garage. Doch bevor Sie mit dem Bau beginnen, stellt sich die Frage: Brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Carport aus Polen? Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Größe des Carports, der Standort und die Bauvorschriften Ihres Bundeslandes.
Allgemeine Regelungen zur Baugenehmigung für Carports
In Deutschland ist das Baurecht Ländersache, das bedeutet, dass sich die Vorschriften je nach Bundesland unterscheiden. Grundsätzlich gilt:
- Kleine Carports (bis zu einer bestimmten Größe), egal ob Holzcarports oder Metallcarports sind oft genehmigungsfrei.
- Größere Carports oder solche, die an der Grundstücksgrenze stehen, benötigen in vielen Fällen eine Baugenehmigung.
- Ein Mindestabstand zur Grundstücksgrenze muss häufig eingehalten werden.
- Falls dein Grundstück in einem Bebauungsplan-Gebiet liegt, gelten möglicherweise zusätzliche Vorschriften.
Welche Carports sind genehmigungsfrei?
Die Größe eines Carports, der ohne Genehmigung errichtet werden darf, ist in den Landesbauordnungen festgelegt. Hier einige Richtwerte:
Bundesland | Genehmigungsfreie Fläche | Maximale Höhe |
---|---|---|
Bayern | Bis 50 m² | 3 m |
Baden-Württemberg | Bis 30 m² | 3 m |
Nordrhein-Westfalen | Bis 30 m² | 3 m |
Niedersachsen | Bis 30 m² | 3 m |
Hessen | Bis 50 m² | 3 m |
Carport an der Grundstücksgrenze – Was ist erlaubt?
Viele Hausbesitzer möchten den Carport direkt an die Grundstücksgrenze bauen. Das ist in vielen Bundesländern erlaubt, aber es gibt einige Regeln:
- Ein grenzständiger Carport darf oft eine bestimmte Länge und Höhe nicht überschreiten.
- In einigen Fällen ist eine schriftliche Zustimmung des Nachbarn erforderlich.
- Falls der Carport eine geschlossene Seitenwand hat, gelten oft strengere Vorschriften.
So beantragen Sie eine Baugenehmigung für Ihren Carport
Falls eine Genehmigung nötig ist, müssen Sie einen Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde stellen. Diese Unterlagen werden oft benötigt:
- Bauantragsformular
- Bauzeichnung / Skizze des Carports
- Lageplan des Grundstücks mit eingezeichnetem Carport
- Statiknachweis, falls erforderlich
- Einverständniserklärung des Nachbarn, falls notwendig
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung baue?
Bauen Sie einen genehmigungspflichtigen Carport ohne Erlaubnis, kann das Konsequenzen haben:
- Bußgelder von mehreren Hundert bis Tausend Euro
- Abrissverfügung, falls der Bau nicht nachträglich genehmigt wird
- Probleme beim Hausverkauf
Alternative Lösungen für genehmigungspflichtige Carports
Falls Sie feststellen, dass Ihr geplanter Carport eine Genehmigung benötigt, gibt es einige Alternativen:
Kleinere Bauweise: Prüfen Sie, ob Sie den Carport innerhalb der genehmigungsfreien Maße verkleinern können.
Offene Konstruktionen: Ein vollständig offener Carport hat in manchen Bundesländern weniger strenge Auflagen als eine teilgeschlossene Variante.
Mobile Carports: Es gibt flexible und mobile Carport-Lösungen, die eventuell unter andere rechtliche Bestimmungen fallen.
Fazit: Lieber vorher informieren!
Ob Sie eine Baugenehmigung für Ihren Carport benötigen, hängt von Ihrem Bundesland, der Größe des Carports und dem Standort ab. Es ist ratsam, sich vor dem Bau bei der lokalen Bauaufsichtsbehörde zu erkundigen, um Ärger und Kosten zu vermeiden. Bedenken Sie beispielsweise auch, dass teilweise die Carport Dacheindeckung nicht frei gewählt werden kann, sondern örtlichen Bestimmungen unterliegt.

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